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20.05 2012
       

Private Krankenversicherung

Seien Sie keine Patient 2. Klasse!

Sie kommen für eine private Krankenversicherung in Frage, wenn für Sie keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Das sind in der Regel: Beamte, Freiberufler, Selbstständige und Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese liegt zur Zeit bei Monatlich 3.937,50 Euro oder Jährlich 47.250 Euro.

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1. Schritt 2. Schritt
Meine private Krankenversicherung soll folgende Leistungen beinhalten:
Unterbringung im Krankenhaus
Für Zahnersatz sollen mindestens erstattet werden
Für Zahnbehandlung sollen mindestens erstattet werden
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen usw.) sollen bis zu folgenden Betrag erstattet werden
Auf eine privatärztliche Behandlung lege ich Wert



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Private Krankenversicherung
Für wen eignet sie sich wirklich und wer kann und sollte sich privat krankenversichern?

Fast alle Angestellten, Selbständige, Beamte und Freiberufler. Die Krankenversicherungs-Pflichtgrenze in West- und Ostdeutschland erfolgt über eine Rechtsangleichung. Die Einkommensgrenze beträgt für Angestellte ab 2006: Monatliches Bruttoeinkommen 3.937,50 Euro oder Jährlich 47.250 Euro. Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder

Urlaubsgeld können und werden dem Jahreseinkommen zugerechnet. Singles und doppelverdienende Paare ohne Kinderwunsch fahren mit der privaten Krankenversicherung in der Regel besser. Die Wahl der privaten Krankenversicherung will gut überlegt sein. Wenn Sie dabei nur auf den Preis schauen machen sie einen fatalen Fehler, zu groß sind die Leistungsinhalte zwischen den angebotenen Versicherungs-Konzepten. Im allgemeinen ist man mit Gesellschaften besser beraten, die über eine lange Zeit in der Vergangenheit mit kleinen Preissteigerungen aufwarten konnten und bei denen der Deckungsumfang weitreichend ist. Bei diesen Gesellschaften können Sie normalerweise damit rechnen, daß auch auch im Alter die Monatlichen Kosten bezahlbar bleiben.

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